Ist Ihr Sportplatz verkehrssicher?
Wussten Sie schon, dass Sie als Betreiber von einem Sportplatz für die Sicherheit auf der Anlage verantwortlich sind und im Schadensfalle unter Umständen Regressansprüche auf Sie zukommen können?
Wenn ja, dann haben Sie hoffentlich alle notwendigen Vorkehrungen für die Verkehrssicherheit von Ihrem Sportplatz getroffen und können sich sofort und beruhigt mit unseren Produkten und Angeboten beschäftigen.
Falls nein, sollten Sie zunächst hier weiterlesen und dann zu uns Kontakt aufnehmen, so dass wir Ihnen mit Rat und Tat für die Sicherheit von Ihrem Sportplatz sowie zur Auswahl der richtigen Produkte zur Seite stehen können!
Als Betreiber von einem Sportplatz oder einer Sportanlage unterliegen Sie der sogenannten Verkehrssicherungspflicht, in deren Rahmen Sie Vorkehrungen zum Schutze Dritter treffen müssen und auch für die Sicherheit der eingesetzten Sportgeräte verantwortlich sind.
Dieses geht aus unterschiedlichen gesetzlichen Regelwerken wie zum Beispiel dem § 823 BGB (Schadensersatzpflicht), § 836 BGB (Haftung des Grundstückbesitzers), § 839 BGB (Haftung bei Amtspflichtverletzung) oder auch dem Produktsicherheitsgesetz hervor.
Vor diesem Hintergrund sollten Sie sich intensiv mit diesem Thema beschäftigen und die entsprechenden Maßnahmen und Vorkehrungen für die Sicherheit auf Ihrem Sportplatz treffen.
Hierzu gibt die Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) folgende Richtlinienempfehlungen für die Zuständigkeiten und Inspektionsintervalle für die Sportplatz – Prüfung:
1. Zuständigkeiten für die Inspektion von einem Sportplatz / einer Sportanlage
2. Intervalle der Inspektionen für einen Sportplatz / eine Sportanlage
3. Intervalle der Inspektionen für Ingenieurbauwerke (z.B. Masten) auf einem Sportplatz
Hauptprüfung mit artec Sportgeräte
Um unsere Kunden optimal hinsichtlich der oben stehenden Anforderungen zur Sportplatz – Sicherheit zu unterstützen, bietet artec Sportgeräte seit diesem Jahr die Prüfung von Ihrem Sportplatz oder Ihrer Sportanlage an.
In diesem Rahmen prüfen wir beispielsweise folgende Parameter:
- Allgemeine Nutzungssicherheit (z.B. Entwässerung, Wurf- und Stoßdisziplinen, usw.)
- Sicherheitsabstände und hindernisfreie Räume (z.b. Masten, Barriere, Banden, usw.)
- Sicherheit der eingesetzten Sportgeräte (z.B. Kippsicherung von Fußballtoren)
- Sicherheit von Stellflächen für Sportgeräte
- und vieles mehr
Wir beurteilen die Gefährdung und Risiken auf Ihrem Sportplatz, teilen diese in verschiedene Kategorien ein und geben Ihnen Handlungsempfehlungen zur Herstellung der notwendigen Sportplatz – Sicherheit, so dass Ihre Sportanlage sicher und möglichst ohne Haftungsrisiken betrieben werden kann.
Sportplatz – Sicherheit mit artec Sportgeräte
Fragen Sie die Sicherheitsprüfung von Ihrem Sportplatz bei uns an. Falls Sie Fragen haben und weitere Informationen benötigen, erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 05422 / 9470-0 oder mit einer Mail an info@artec-sportgeraete.de. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch jederzeit für die Ausstattung mit sicheren Sportgeräten auf Ihrem Sportplatz zur Verfügung. Hierzu schauen Sie gerne in unseren Produktkatalog oder auch unsere Blogbeiträge, die Ihnen weitergehende Informationen zu unseren Produkten und zur Sicherheit auf Ihrem Sportplatz geben. Zum Beispiel:
- Robuste Basketballständer und Basketballanlagen
- Weitsprung Anlage – Ausstattung einer Sprunggrube
- Günstige Minitore direkt vom Hersteller
- Tore für Funino – Kinderfußball mit Spielintelligenz
- Umfangreiche Hockey-Ausstattung von artec
- Ersatzbank für den Sportplatz
- Barriere und Bandenwerbung für Sportanlagen
- Spielerkabinen in verschiedenen Designs
- Schutzgitter für Hammerwurf und Diskuswurf
- Minispielfeld mit Fußball-Banden vom Hersteller
- Hochwertige Volleyball-Anlagen in TOP-Qualität
- Fußballtor ist nicht gleich Fußballtor